Die UN-Klimakonferenz (Original: United Nations Climate Change Conference) ist die jährlich stattfindende Vertragsstaatenkonferenz (Original: Conference of the Parties oder kurz: COP) der UN-Klimarahmenkonvention. Diese 1992 auf dem Weltgipfel für Umwelt und Entwicklung in Rio de Janeiro ausgehandelte UN-Klimarahmenkonvention (Original: United Nations Framework Convention on Climate Change) wird oft als Beginn der internationalen Klimaverhandlungen angesehen. Ziel dieses Übereinkommens ist es, die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre auf einem Niveau zu stabilisieren, dass eine von Menschen verursachte Störung des Klimasystems verhindert wird (Artikel 2, UN-Klimarahmenkonvention)
Die erste UN-Klimakonferenz oder auch die sog. COP1 fand 1995 in Berlin statt. Das „Berliner Mandat“ legte den Grundstein für das völkerrechtlich bindende Kyoto-Protokoll, dass auf der dritten Vertragsstaatenkonferenz in Kyoto ausgehandelt wurde. Das Kyoto-Protokoll, welches 2005 in Kraft trat, enthält rechtsverbindliche Minderungsverpflichtungen für die Industriestaaten in zwei Verpflichtungsperioden (2008-2012 und 2013-2020). Internationale Klimaverhandlungen sind zäh und schwierig. So werden die Verhandlungen 2009 (COP15) in Kopenhagen allgemein als gescheitert bewertet, da das Abschlussdokument („Copenhagen Accord“) nicht von allen Vertragsstaaten akzeptiert wurde.
Erst 2015 in Paris wurde mit dem Pariser Klimaabkommen die zweite rechtsverbindliche Ergänzung zur Klimarahmenkonvention verabschiedet. Das Pariser Klimaabkommen gilt als Erfolg, da es festlegt, den „Anstieg der durchschnittlichen Erdtemperatur deutlich unter 2°Celsius über dem vorindustriellen Niveau“ zu halten und Anstrengungen zu unternehmen, den Temperaturanstieg auf 1,5 °C zu begrenzen (Artikel 2, Pariser Klimaabkommen).
Außerdem verpflichtet es alle Länder gemäß ihrer „gemeinsamen aber unterschiedlichen Verantwortlichkeiten“ Treibhausgas-Emissionen zu senken. Länder müssen regelmäßig über ihre Emissionen berichten und Strategien vorlegen, wie diese weiter gesenkt werden sollen. Die genaue Umsetzung der Ziele des Pariser Klimaabkommens sollte 2018 auf der COP24 in Katowice/Polen in einem „Regelwerk“ definiert und beschlossen werden.
Am 15. Dezember wurde dort ein Kompromiss verkündet, der die Erderwärmung auf zwei Grad begrenzen soll. Umwelt- und Hilfsorganisationen kritisieren diesen Kompromiss wegen der Aufgabe des 1,5°-Ziels und fehlender Konkretisierung von Maßnahmen. Des weiteren ist die Verrechnung durch reiche Staaten gewährter Kredite zur Bewältigung von Klimafolgeschäden mit entsprechenden Leistungen dieser Staaten zu bemängeln.
Weitere Informationen: Umweltbundesamt, 2017
Text: Kathrin Natho, Ergebnis Katowice ergänzt von Wolfgang Löbnitz