CORONA-Pandemie
Entsprechend der aktuellen staatlichen Verordnungen und aus notwendiger Vorsorge gegenüber den Gastgebern ist für die Teilnahme am Klimapilgerweg 2021 als Dauer- oder Mehrtagespilger mit Übernachtung entweder eine vollständige Impfung gegen COVID-19 nachzuweisen oder die Genesung von einer COVID-19 Erkrankung.

Tagespilgernde sind herzlich willkommen und werden gebeten, ggf. einen aktuellen, negativen Corona-Test vorzulegen.

Rechtsanspruch auf Leistungen und Schadensanspruch nach Anmeldung
Es kann keine Gewährleistung irgendeiner Art nach Anmeldung für den Ökumenischen Pilgerweg für Klimagerechtigkeit gegeben werden. Grundsätzlich gehen wir von Deiner Volljährigkeit, Deiner Geschäftsfähigkeit, Deiner Eigeninteresse, der vorausgesetzten körperlichen Fitness und Deiner Selbstverantwortung aus.

Des Weiteren gehen wir grundsätzlich davon aus, dass sich alle Teilnehmenden an geltendes Recht, wie die Straßenverkehrsordnung, halten und den Weisungen der jeweiligen Tageskoordination Folge leisten.

In der Hoffnung, dass niemandem etwas zustößt, möchten wir Dich dennoch darauf hinweisen, dass Du für alle Fälle im Besitz einer persönlichen Haftpflichtversicherung und gegebenenfalls einer persönlichen Unfallversicherung sein solltest. Es besteht weder für Deine persönliche Habe noch für Sach- und Personenschäden, auch nicht an dritten verursacht, ein Versicherungsschutz von unserer Seite. Die Klärung Deines Versicherungsschutzes und der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung und gegebenenfalls private Unfallversicherung für die Zeit des Pilgerns obliegt Dir!

Neben der persönlichen Ausrüstung (siehe Gepäckliste) müssen Ausweis, ggf. Reisepass, Versichertenkarte, Impfpass und ggf. Medikamente, Notfall-Telefonnummern mitgeführt werden.

Für kurzfristige Änderungen hinsichtlich Etappe, Tagesablauf, Übernachtungsmöglichkeiten, Verpflegungsangeboten usw. übernehmen wir keine Haftung; bitte informiere Dich rechtzeitig und zeitnah über mögliche Änderungen.

Bitte beachte, dass die Anmeldung für das Pilgern mit Übernachtung jeweils ca. vier Wochen vor dem jeweiligen Etappenabschnitt bzw. für das Tagespilgern jeweils drei Tage vor dem Start schließt.

An- und Abreise
Die Anfahrt zum Startpunkt sowie die Rückreise organsieren Teilnehmende eigenverantwortlich und auf eigene Kosten. Falls während einer Etappe öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden müssen, sind die Kosten ebenfalls privat zu tragen.

Übernachtung, Verpflegung
Bei sehr hohen Anmeldezahlen können wir keine verbindliche Schlafplatzgarantie geben. Pilgernde, die uns nur einen Tag begleiten, können generell nicht untergebracht werden. In der Regel sind mit den Übernachtungen keine Kosten verbunden, es kann jedoch in einigen wenigen Stationen sein, dass einzelne Teilnehmende oder die Gruppe gemeinsam einen stark vergünstigten Betrag aufbringen muss. Darüber werden wir gesondert informieren.
Pilgernde, die mehrere, aufeinanderfolgende Tage mitpilgern und für Übernachtungen angemeldet sind, werden durch gastgebende Gemeinden an der Strecke i.d.R. eine einfache Verpflegung erhalten. Pilgernde, die nur eine einzelne Tagesstrecke mitpilgern, müssen Verpflegung und Getränke für den Tag selbst mitbringen.

Aufsichtspflicht Jugendliche und Kinder
Es ist zu beachten, dass Kinder und Jugendliche von uns nicht betreut oder beaufsichtigt werden. Kinder, Jugendliche und Gruppen müssen von geeigneten Betreuungspersonen begleitet werden, die der Aufsichtspflicht nachkommen. Nicht-volljährige Mehrtagespilger*innen, können ohne entsprechende Betreuung nicht in den zur Verfügung gestellten Unterkünften übernachten.

Barrierefreiheit
Auf Grund des Streckenverlaufs, der Wegbeschaffenheiten und unserer Organisationskapazitäten kann eine durchgehende Barrierefreiheit nicht gewährleistet werden.

Konfessionszugehörigkeit
Eine Kirchenzugehörigkeit oder ein Glaubensbekenntnis sind für die Teilnahme nicht notwendig, der spirituelle, ökumenische Charakter soll jedoch gewürdigt  und respektiert werden.

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